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Rechte von Azubis: Was viele nicht wissen
RECHT-ZEITIG einklagen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund der Jugend befragt jährlich Azubis zu ihrer Zufriedenheit mit ihrer Ausbildung. Das Ergebnis für 2008: 40 Prozent machen regelmäßig Überstunden, bei den Hotelfachleuten sogar 70 Prozent. Des weiteren mangelt es häufig an fachlicher Anleitung durch den Ausbildungsbetrieb. So bemängeln 32 Prozent, dass sie zu selten fachliche Unterstützung bekommen. SCHOOL ‘S OUT hat nachgefragt, wie weit sich ein Auszubildender an die Gepflogenheiten im Betrieb anpassen muss und welche Rechte er hat!

Fin Mohaupt, Leiter der Abteilung Aus- und Weiterbildung der Handelskammer Hamburg
Sicherlich kann man diese Situation gut nachempfinden: Die Ausbildung ist gerade begonnen. Man möchte sich so gut wie möglich präsentieren und in seine Abteilung integrieren. Was aber, wenn dort täglich über zehn Stunden gearbeitet wird und man findet, dass das zu viel ist? „Bei dieser Frage kommt es vor allem auf die Berufsgruppe an, in der man seine Ausbildung macht“, erklärt Fin Mohaupt, Leiter der Abteilung Aus- und Weiterbildung der Handelskammer Hamburg.

„In einigen Branchen werden die vereinbarten Arbeitszeiten strikt eingehalten, in anderen, wie zum Beispiel im Tourismusbereich, ist dies nicht immer möglich.“ So ist es kein Wunder, dass 70 Prozent der angehenden Hotelfachleute Überstunden machen. Nach dem Arbeitszeitgesetz, beträgt die tägliche Arbeitszeit für Auszubildende maximal acht Stunden. In Ausnahmefällen kann diese bis auf zehn Stunden verlängert werden, wenn die Verlängerung innerhalb eines Ausgleichzeitraumes von sechs Monaten auf durchschnittlich acht Stunden ausgeglichen wird.

Außerdem gibt es das Berufsbildungsgesetz, in dem festgehalten ist, dass Überstunden, die über die festgelegte Arbeitszeit hinausgehen, entweder besonders zu vergüten sind oder durch entsprechende Freizeit ausgeglichen werden müssen. In einigen Branchen, wie dem des Hotelgewerbes, gehört es dazu, dass man zu bestimmten Anlässen und je nach Saison, mal mehr und mal weniger arbeiten muss. Ein Azubi in diesem Metier sollte sich dessen bewusst sein und die Überstunden in Maßen ertragen.

Anders sieht es aus, wenn der Azubi merkt, dass die Ausbildungsinhalte, die im Rahmenplan festgeschrieben sind, vom Betrieb nicht eingehalten werden. Laut Berufsbildungsgesetz sind solche Zustände nicht rechtens. Ein Azubi hat das Recht auf Ausbildung nach Ausbildungsziel. Der Ausbilder ist also laut Gesetz dazu verpflichtet, den Azubis alle erforderlichen Inhalte zu vermitteln. Ebenso ist der Azubi selbst aufgefordert mitzuwirken und sich den Inhalten der Ausbildung zu stellen.

Sollte der Betrieb einen Azubi ständig nur mit Aufgaben wie Kaffee kochen oder Einkaufen beauftragen, muss sich der Azubi unbedingt auf seine Rechte berufen. Denn Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und die ihren körperlichen Kräften angemessen sind. Für beide Fälle gilt: Wenn keine Einigung in Sicht ist, dann muss der Azubi dafür sorgen, dass er Hilfe bekommt. Eine erste Anlaufstelle neben den rechtlichen Beratern sind die für den jeweiligen Ausbildungsberuf zuständigen Betreuer der Handelskammer.

Fin Mohaupt ist einer eurer Ansprechpartner: „Es ist keine Schande sein Recht einzufordern. Azubis müssen lernen selbstbewusst zu sein.“ Niemandem dürfe deswegen gekündigt werden oder eine Drohung in diese Richtung ausgesprochen werden. Die Handelskammer überwacht, dass zwischen Azubi und Betrieb ein ordentlicher Vertrag abgeschlossen wird. Mohaupt empfiehlt: „Wenn keine Einigung möglich erscheint, nutzt die bis zu vier Monate Probezeit.“Denn: „Ein Ende mit Schrecken ist besser als ein Schrecken ohne Ende.“


Text: Marie-Luise Schulze

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Leser-Kommentare (1)
Gast (18.04.2013 01:56 Uhr)
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